Was Unternehmen jetzt wissen sollten
Seit dem 28. Juni 2025 gelten in Deutschland das BFSG und in Österreich das BaFG für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Ob ein digitales Angebot tatsächlich unter diese Regelungen fällt, hängt vom konkreten Geschäftsmodell ab.
Gleichzeitig gibt es Ausnahmen, etwa für Kleinstunternehmen im Dienstleistungsbereich. Deshalb ist es sinnvoll, die eigene Website oder Anwendung individuell einzuordnen statt pauschal von einer Betroffenheit auszugehen.
Auch wenn nicht jedes Unternehmen unmittelbar verpflichtet ist, lohnt sich barrierefreies Design: für bessere Nutzbarkeit, klarere Kommunikation und nachhaltigere digitale Lösungen.

Was digitale Barrierefreiheit in der Praxis heißt
Barrierefreiheit bedeutet, digitale Angebote so zu gestalten, dass mehr Menschen sie verstehen und nutzen können – unabhängig von Einschränkungen, Situationen oder Geräten.

Dazu gehören zum Beispiel:
klare Seitenstrukturen
gute Lesbarkeit und sinnvolle Kontraste
verständliche Navigation
gut nutzbare Formulare und Buchungswege
saubere Fokusführung und Tastaturbedienbarkeit
Inhalte, die auch mit assistiven Technologien zugänglich sind
Wichtig:
Barrierefreiheit steht gutem Design nicht im Weg. Im Gegenteil: Sie stärkt Klarheit, Orientierung und Nutzerfreundlichkeit.
Barrierefreiheit ist bei mir kein Aufpreis für Spezialwissen
Meine Projekte werden nicht teurer, nur weil ich Erfahrung mit WCAG und digitaler Barrierefreiheit mitbringe. Dieses Wissen ist Teil meiner Arbeitsweise.
Du kannst mich entweder für ein komplettes Webdesign- oder UI/UX-Projekt beauftragen oder gezielt für ein Review, Audit oder eine Beratung.
Accessibility im Webdesign
Wenn Du eine neue Website oder ein Redesign planst, denke ich digitale Barrierefreiheit von Anfang an mit – in Struktur, Layout, Lesbarkeit, Nutzerführung und Interaktion.
Accessibility Review bestehender Websites
Wenn Deine Website bereits live ist, prüfe ich relevante Seiten, Nutzerwege und typische Barrieren und zeige Dir, was sinnvoll priorisiert werden sollte.
Beratung zu barrierebewusstem UI/UX
Wenn Du an einem digitalen Produkt, Interface oder einzelnen Nutzerflüssen arbeitest, unterstütze ich Dich dabei, Accessibility und gute UX sinnvoll zusammenzubringen.
FAQ
Wenn man sich zum ersten Mal intensiver mit digitaler Barrierefreiheit beschäftigt, entstehen oft viele Fragen. Die folgenden Antworten helfen dabei, das Thema besser einzuordnen und einen passenden Einstieg zu finden.
Ist meine Website vom BFSG oder BaFG betroffen?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend ist, welche Produkte oder Dienstleistungen Du anbietest und in welchem Rahmen Dein digitales Angebot genutzt wird.
In Deutschland und Österreich gelten seit dem 28. Juni 2025 neue gesetzliche Anforderungen für bestimmte Angebote. Gleichzeitig bestehen Ausnahmen, etwa für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen. Eine individuelle Einordnung ist deshalb sinnvoller als pauschale Annahmen.
Muss dafür alles neu gemacht werden?
Nein. Oft lassen sich bereits mit gezielten Verbesserungen deutliche Barrieren reduzieren. Wenn ohnehin ein Redesign geplant ist, ist das der beste Zeitpunkt, Accessibility direkt mitzudenken.
Kann ich Webdesign und Accessibility zusammen beauftragen?
Ja. Genau das ist oft der sinnvollste Weg. So werden Struktur, Design und Nutzerführung direkt barrierefrei aufgebaut, statt später nachgebessert zu werden.
Kann ich dich auch nur für UI/UX oder nur für Beratung buchen?
Ja. Du kannst mich für eine komplette Website, für UI/UX Design oder gezielt für ein Accessibility Review bzw. eine Beratung beauftragen.
Womit sollte ich anfangen?
Am besten mit den Seiten oder Nutzerwegen, die für dein Angebot besonders wichtig sind - zum Beispiel Startseite, Angebotsseite, Kontaktformular, Buchungsprozess oder Shop.
Hast du noch Fragen?
Du möchtest wissen, ob deine Website barrierebewusst aufgestellt ist – oder planst ohnehin ein Redesign? Dann schauen wir gemeinsam, welcher nächste Schritt für dein Projekt sinnvoll ist.